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Achtung: Abmahnungen für Websitenbetreiber wegen Google Fonts

Viele Websitenbetreiber sind aktuell von einer Abmahnwelle betroffen. Abmahnungen mit Forderungen von Schadensersatz erschweren den Betreibern ihren Alltag. Aus diesen Ersatzforderungen in Höhe von 100 bis 190 Euro möchten Privatpersonen Profit schlagen.

Grundlage der Abmahnungen: Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten durch die Nutzung von Google Fonts.

Was ist Google Fonts?

Mit über 1400 bereitgestellten Schriftarten gehört Google Fonts zu den beliebtesten Webfonts Anbietern. Websitenbetreiber haben mit Google Fonts die Möglichkeit, Schriftarten für ihre Website zu verwenden ohne diese auf den eigenen Server hochladen zu müssen.

Die Schriftarten stehen Nutzern kostenlos zur Verfügung und sind sehr einfach in eine Website einzubauen. Hierbei ist aber besondere Vorsicht geboten, denn das fehlerhafte Einbinden von Google Fonts könnte einen Verstoß gegen die DSGVO aufgrund Übermittlung personenbezogener Daten bedeuten.

 

Wie kommt es zu einem DSGVO-Verstoß?

Verwendet eine Seite Google Fonts und hat die Schriftarten online eingebunden, so werden beim Aufruf dieser Website durch den Websitebesucher die Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Dies gibt den sich in den USA befindenden Google-Servern die Chance dazu, die IP-Adresse der Websitenbesucher theoretisch einsehen zu können. IP-Adressen gehören zu personenbezogenen Daten, daher ist online Einbindung von Google Fonts aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch.

Gemäß dem Urteil des Landesgerichts München am Anfang dieses Jahres liegt bei dieser Form der Nutzung ein DSGVO-Verstoß vor. Daher sollte von online eingebundenen Schriftarten abgesehen werden.

Lokal eingebundene Schriftarten stellen hingegen kein Hindernis dar, da der Google Server hierbei nicht angesprochen wird.

 

Auch Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Keine Panik, das kann ganz einfach behoben werden. Hierfür müssen Sie sicherstellen, dass die Schriften auf Ihrer Website von einem lokalen Webserver aus geladen werden. Wie die lokale Einbindung Schritt für Schritt umgesetzt werden kann erfahren Sie in zahlreichen Anleitungen online oder durch Rücksprache mit einem Webdesigner.

Wie auch immer Sie sich entscheiden zu handeln – zahlen Sie nicht die Schadensersatzforderung ohne zuvor mit einem Anwalt darüber gesprochen zu haben, denn solch ein Verstoß muss zunächst nachweislich belegt werden!

 

So finden Sie heraus, ob Sie Google Fonts auch DSGVO-konform auf Ihrer Website einbinden:

Online finden Sie mehrere Websites, die einen kostenlose Google Fonts Prüfung anbieten. Für die Überprüfung müssen Sie lediglich Ihre Website-URL eingeben und den Check starten. Das Ergebnis wird Ihnen in Kürze zur Verfügung gestellt.